Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundbesitzabgaben in der Landgemeinde Stadt Bleicherode für das Kalenderjahr 2024

Soweit die Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Januar 2024 keinen neuen Grundbesitzabgabenbescheid für das Jahr 2024 erhalten, wird die Grundsteuer für das Jahr 2024, für die in der Landgemeinde Stadt Bleicherode gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke gem. § 27 Abs. 1 und 3 des Grundsteuergesetzes, in Höhe der Beträge festgesetzt, die für das vorhergegangene Kalenderjahr 2023 zu entrichten waren.

Die Abgabepflichtigen werden deshalb gebeten, die Grundbesitzabgaben, die sich aus dem letzten Grundbesitzabgabenbescheid ergeben, ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. bei Jahreszahlern zum 01.07.) auf das im Bescheid genannte Konto zu überweisen.

Für die Abgabepflichtigen treten mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat durch Widerspruch angefochten werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Landgemeinde Stadt Bleicherode - Steueramt - Hauptstr. 37 (Rathaus), 99752 Bleicherode einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Mahngebühren und Vollstreckungskosten trägt der Zahlungspflichtige.

Bei auftretenden Fragen steht Ihnen die Kämmerei/Steuern der Landgemeinde Stadt Bleicherode  (Frau Schmidt, Tel.: 036338/35333) zu weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

Bleicherode, den 20.12.2023

Rostek
Bürgermeister

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