Sachbeschädigung an Grabstätten

Stadtverwaltung Bleicherode
Die Bürgermeisterin



Pressemitteilung


Sachbeschädigung an Grabstätten

Der Friedhofsverwaltung der Landgemeinde Stadt Bleicherode wurden in den vergangenen Wochen verschiedene Vorfälle von Sachbeschädigung an Grabstätten auf dem Friedhof Bleicherode gemeldet.

Bei den gemeldeten Vorfällen wurden Blumen aus den Grabstätten herausgerissen und weggeworfen, Pflanzen mit Unkrautgift besprüht oder auch Grabschmuck gestohlen.
Diese Vergehen an den Grabstätten sind nicht tolerierbar und stellen einen Akt der Respektlosigkeit und Geringschätzung gegenüber den Verstorbenen dar, aber auch gegenüber den Hinterbliebenen die diese Grabstätte pflegen.

Die vorgenannten Sachverhalte stellen den Straftatbestand der Grabschändung dar, welcher nach § 168 StGB, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Sachbeschädigungen an Grabstätten sollten daher immer bei der Polizei angezeigt werden.

Wer Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wendet sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 37 (E-Mail: friedhofsverwaltung@bleicherode.de; Tel. 036338 / 353-36 oder -37) oder an das Sekretariat des Ordnungsamtes ( E-Mail: ordnungsamt@bleicherode.de; Tel. 036338/ 353-39).


gez. Franka Hitzing
Bürgermeisterin

 

 

 

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